Tante ALMA's Hotel Lasthaus am Ring
Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich
1.1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge mit der Dormotel Hotelbetriebsgesellschaft mbH (im folgenden „Hotel“ genannt) über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern/Appartements zur Beherbergung sowie alle mit der Beherbergungsleistung im Zusammenhang erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde und das Hotel diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
II. Vertragsabschluss, -partner, Verjährung
2.1. Bei einer Zimmerbuchung stellt die Buchungsanfrage des Vertragspartners (nachfolgend auch „Kunde“) ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Der Vertrag kommt durch die Annahme dieses Angebots durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2.2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde, der die Leistungen des Hotels selbst oder durch Dritte in Anspruch nimmt. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit diesem als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsverhältnis
2.3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
3.1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preisen des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden
3.3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gültig gesetzliche Umsatzsteuer ein. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3.4. Ist der Vertragspartner Unternehmer gilt: Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 20% anheben.
3.5. Rechnungen des Hotels sind sofort ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die gesetzlichen Zinsen zu berechnen und den Vertrag zu kündigen, wenn es den Kunden zuvor unter Fristsetzung gemahnt hat und die Einstellung zukünftiger Leistungen für den Fall der Nichtzahlung angedroht hat.
3.6. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens durch das Hotel ist vorbehalten.
3.7. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
3.8. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
3.9. In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.7. oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.10. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) /Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show)
4.1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
4.2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt.
4.3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70 % für Halbpensions- und 60 % für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
V. Rücktritt des Hotels
5.1. Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
5.2. Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
5.3.1. Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
5.3.2. Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
5.3.3. das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
5.3.4. der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
– ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.
Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadenersatz. Für Schadensersatzansprüche des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
6.1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Die Unter – oder Weitervermietung sowie die Nutzung zu anderen als den vereinbarten Zweck sind untersagt, es sei denn es liegt der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
6.2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Hotels bleiben unberührt. Dem Kunden steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.
6.4. Der Vertrag läuft nur zum vorübergehenden Gebrauch und endet daher zum vereinbarten Abreisetag, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
6.5. Setzt der Kunde/Gast den Gebrauch nach Ablauf des vereinbarten Zeitraumes fort, so macht er sich in vollem Umfang schadensersatzpflichtig gegenüber dem Hotelbetrieb, sofern dieser die Zimmer bereits an einen anderen Gast vermietet hat. Eine Fortsetzung oder Erneuerung des Vertrages muss ausdrücklich vereinbart werden. Mündliche Nebenabreden sind nichtig. Eine stillschweigende Verlängerung der Reservierung ist ausgeschlossen. Der nicht rechtzeitige Auszug des Kunden stellt verbotene Eigenmacht dar.
6.6. Der Kunde hat eine Option den Vertrag zu verlängern. Zur Ausübung des Optionsrechts muss der Kunde dem Hotelbetrieb mit angemessener Frist vor Ablauf der Aufenthaltsdauer schriftlich mitteilen, wie lange er beabsichtigt die Zimmer weiterhin zu nutzen. Für den Fall, dass der Hotelbetrieb bereits einen Vertrag mit einem anderen Gast für das gleiche Appartement geschlossen hat, so ist der Hotelbetrieb berechtigt den Gast bei Verlängerung der Aufenthaltsdauer in vergleichbare Zimmer unterzubringen. Sollte auch dies nicht möglich sein, so kann der Kunde sein Optionsrecht nicht ausüben und der Vertag endet mit Ablauf der vereinbarten Aufenthaltsdauer. Das maximale Aufenthaltsrecht richtet sich nach örtlichen Vorgaben der zuständigen Behörde.
VII. Haftung des Hotels
7.1. Das Hotel haftet bei Vermögenschäden des Kunden unabhängig vom Rechtsgrund grundsätzlich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Darüber hinaus haftet das Hotel bei Vermögensschäden auf für einfache Fahrlässigkeit, sofern es schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. In diesen Fällen ist der Schadensersatz allerdings auf den vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.
7.2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei Geld, Wertpapieren und sonstigen Wertsachen höchstens in Höhe von Euro 800,00. Der Kunde ist angehalten, Geld und Wertgegenstände im Hotelsafe aufzubewahren. Die Schadensersatzansprüche des Kunden erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel eine Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung des Hotels gilt § VII Abs. 1 entsprechend.
7.3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, § VII Abs. 1 gilt entsprechend
7.4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. § VII Abs. 1 gilt entsprechend.
7.5. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. § VII Abs. 1 gilt entsprechend.
7.6. Ansprüche gegen das Hotel, die der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist unterfallen, verjähren grundsätzlich innerhalb von einem Jahr ab Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
7.7. Gegen Telefonrechnungen können nur innerhalb eines Monats nach Erhalt Einwendungen erhoben werden.
VIII. Obliegenheiten und Haftung des Kunden/Gastes
8.1. Der Kunde ist verpflichtet, dem Hotel Mängel des Vertragsgegenstandes der Leistung oder sonstigen vertraglichen Leistungen unverzüglich anzuzeigen oder Abhilfe zu verlangen. Der Kunde haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfaltspflicht entstehen.
8.2. Der Kunde haftet für schuldhafte Beschädigungen des Vertragsgegenstandes inkl. Zubehör und Ausstattung, die er selbst oder die Personen verursachen, die auf Veranlassung des Kunden mit den Zimmern in Berührung kommen.
8.3. Die Mängelanzeige ist ausschließlich an den Hotelbetrieb zu richten.
8.4. Ein Rücktritt und/oder Kündigung des Kunden ist nur bei erheblichen Mängeln zulässig und nur dann gerechtfertigt, soweit der Hotelbetrieb nicht innerhalb einer ihm vom Kunden gesetzten angemessenen Frist eine zumutbare Abhilfe vorgenommen hat.
8.5. Ansprüche des Kunden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Kunden obliegende Mängelanzeige ohne Verschulden des Kunden unterbleibt oder eine Abhilfe unmöglich ist oder vom Hotelbetrieb verweigert wird.
8.6. Die Unterkunft darf nur mit der mit dem Hotelbetrieb vereinbarten Personenzahl belegt werden. Eine Überbelebung kann das Recht des Hotelbetriebs zur sofortigen Kündigung des Vertrages und/oder einer angemessenen Mehrvergütung begründen.
8.7. Der Kunde ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Mängeln oder Leistungsstörungen alle ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
8.8. Die Mitnahme von Haustieren gleich welcher Art, ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Hotelbetrieb und, im Falle einer solchen Vereinbarung, nur im Rahmen der zu Art und Größe des Tieres gemachten Angaben gestattet.
IX. Schlussbestimmungen
9.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in schriftlicher Form erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
9.2. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr die im Impressum verzeichnete Adresse des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand die Stadt Freiburg als Sitz der Dormotel Hotelbetriebsgesellschaft mbH, Ziegelhofstr. 39a, 79211 Freiburg.
9.3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
9.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Soweit Bestimmungen unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften
Shortstay – Stornierungsbedingungen
Standardmäßig
– Stornierungen bis 18 Uhr am Anreisetag kostenfrei
– Im Fall eines No-Show oder einer Stornierung nach 18.00 Uhr werden 100 % des gebuchten Gesamtvolumens berechnet
Kleine Messen
+ mehr als 10 gebuchte Zimmer
bis 30 Tage vor Anreise kostenfrei
29 bis 15 Tage vor Anreise 50 % des Gesamtvolumens werden in Rechnung gestellt
14 bis 3 Tage vor Anreise 80 % des Gesamtvolumens werden in Rechnung gestellt
unter 3 Tagen vor Anreise 90 % des Gesamtvolumens werden in Rechnung gestellt
No Show 100% des Gesamtvolumens werden in Rechnung gestellt
Große Messen
+ mehr als 20 gebuchte Zimmer
bis 60 Tage vor Anreise kostenfrei
59 bis 30 Tage vor Anreise 50 % des Gesamtvolumens werden in Rechnung gestellt
29 bis 3 Tage vor Anreise 80 % des Gesamtvolumens werden in Rechnung gestellt
unter 3 Tagen vor Anreise 90 % des Gesamtvolumens werden in Rechnung gestellt
No Show 100% des Gesamtvolumens werden in Rechnung gestellt
Ausnahme – Corona Zusatzregelung
Stornierungen aufgrund behördlich vorgeschriebener Maßnahmen sind kostenfrei
Zahlungsbedingungen
Standardmäßig
– Zahlung als Vorkasse oder bei Anreise möglich
– Mit hinterlegtem Zahlungsmittel: Zahlung vor Ort bei Abreise möglich
– Verlängerungsnächte nur gegen Vorkasse
– Barzahlung, Zahlung mit EC- oder Kreditkarten, auf Firmenrechnung mit Kostenübernahme werden akzeptiert
– Akzeptierte Kreditkarten: Visa, Maestro, MasterCard, American Express
– Vorkasse bei Expedia, Booking, HRS möglich
– Abrechnung über jeweilige virtuelle Kreditkarte
Buchungen in Messezeiträumen oder mehr als 10 Zimmer
– Zahlung als Vorkasse oder bei Anreise möglich
– Mit Anzahlung und hinterlegtem Zahlungsmittel: Zahlung des Differenzbetrages vor Ort bei Abreise möglich
– Verlängerungsnächte nur gegen Vorkasse
– Barzahlung, Zahlung mit EC- oder Kreditkarten, auf Firmenrechnung mit Kostenübernahme werden akzeptiert
– Akzeptierte Kreditkarten: Visa, Maestro, MasterCard, American Express
Longstay – Stornierungsbedingungen
(Buchungen ab 1 Woche bis 4 Wochen)
Bis 14 Tage vor Anreise kostenfrei
13 bis 7 Tage vor Anreise 50 % des Gesamtvolumens werden in Rechnung gestellt
7 bis 1 Tage vor Anreise 80 % des Gesamtvolumens werden in Rechnung gestellt
Unter 1 Tag vor Anreise 90 % des Gesamtvolumens werden in Rechnung gestellt
No Show 100 % des Gesamtvolumens werden in Rechnung gestellt
Buchungen ab 1 Monat (=4 Wochen)
Bis 30 Tage vor Anreise kostenfrei
29 bis 15 Tage vor Anreise 50 % des Gesamtvolumens werden in Rechnung gestellt
14 bis 3 Tage vor Anreise 80 % des Gesamtvolumens werden in Rechnung gestellt
Unter 3 Tage vor Anreise 90 % des Gesamtvolumens werden in Rechnung gestellt
No Show 100 % des Gesamtvolumens werden in Rechnung gestellt
Buchungen ab 3 Monate (=12 Wochen)
Bis 60 Tage vor Anreise kostenfrei
59 bis 30 Tage vor Anreise 50 % des Gesamtvolumens werden in Rechnung gestellt
29 bis 3 Tage vor Anreise 80 % des Gesamtvolumens werden in Rechnung gestellt
Unter 3 Tage vor Anreise 90 % des Gesamtvolumens werden in Rechnung gestellt
No Show 100 % des Gesamtvolumens werden in Rechnung gestellt
Buchungen Studierende
Bis 14 Tage vor Anreise kostenfrei
13 bis 7 Tage vor Anreise 50 % des Gesamtvolumens werden in Rechnung gestellt
7 bis 1 Tage vor Anreise 80 % des Gesamtvolumens werden in Rechnung gestellt
Unter 1 Tag vor Anreise 90 % des Gesamtvolumens werden in Rechnung gestellt
No Show 100 % des Gesamtvolumens werden in Rechnung gestellt
Ausnahme – Corona Zusatzregelung
– Stornierungen aufgrund behördlich vorgeschriebener Maßnahmen sind kostenfrei
– Zusatz für Studierende: Stornierung bei abgesagten Präsenzveranstaltungen der Universtäten
– Entscheidungen im Einzelfall in Absprache mit Hoteldirektor*in
Zahlungsbedingungen
– Buchung nur mit hinterlegter Kreditkarte und/ oder Vorauszahlung des gebuchten Aufenthaltes
– Zahlung vor Ort bei Anreise möglich
– Verlängerungsnächte nur gegen Vorkasse
– Firmenrechnung mit Kostenübernahme, Barzahlung, Zahlung mit EC- oder Kreditkarten werden akzeptiert
– Akzeptierte Kreditkarten: Visa, Maestro, MasterCard, American Express
Anschrift
Tante ALMA’s Hotel Lasthaus am Ring
Hohenzollernring 20
50672 Köln
Tel. +49 221 20 560
Fax +49 221 25 37 14
Mail: info@tante-alma-koeln.com
Amadeus: ON CGNTAL | Sabre: ON 182527
Galileo: ON G5814 | Worldspan: ON CGNTL